Homologation von Fahrzeugen
Serienmässig hergestellte Motorfahrzeuge und Motorfahrzeuganhänger unterliegen gemäss Art. 12 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 19. Dezember 1958 der Typengenehmigung.
Allgemeines
Fahrzeuge
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt fest, ob die einschlägigen schweizerischen Vorschriften bei Fahrzeugen eingehalten sind. Mit der Ausstellung einer schweizerischen Typengenehmigung bzw. einem schweizerischen Datenblatt wird dies bestätigt.
Das Bundesamt führt ein Informationssystem, das für jeden Typ die Daten für die Zulassung und Überprüfung der Fahrzeuge enthält. Die für die Zulassung und Überprüfung zuständigen Stellen haben Zugang zum elektronischen Informationssystem. Auf Anfrage hin, werden die im Rahmen der Fahrzeugtypisierung ermittelten Emissions- und Treibstoffverbrauchsdaten jedermann bekannt gegeben.
Teile und Zubehör
Für Gegenstände nach Anhang 1 Ziffer 2 der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV, SR 741.511) genügt für die Zulassung eine Konformitätsbewertung oder -beglaubigung oder ein Prüfbericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle.
Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie / Anwendung in der Schweiz
Das hier publizierte Dokument soll die Handhabung der Ausnahmebewilligung für «Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie» für die Schweiz darlegen.
TARGA-Tyre
Das TARGA Tyre ist eine Informationsplattform des Bereiches Fahrzeugtypisierung für den Reifen- und Felgenfachhandel.
Sie beinhaltet einen Datenauszug aus den Typenschein- und Typengenehmigungsdaten und steht für alle Fahrzeuge ab ca. Jahrgang 1985 zur Verfügung.
Weiterführende Informationen