Am 1. Oktober 2016 wurde die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle eingeführt. Ermittelt wird dabei nicht mehr wie viel Alkohol es im Blut hat, sondern wie viel Alkohol im Atem vorhanden ist.
Damit ändert zwar die Messeinheit und wir müssen uns an neue Zahlen gewöhnen, die Regeln und Vorschriften bleiben aber die gleichen. Seit dem 1. Oktober dieses Jahres gehören im Normalfall Blutproben bei den polizeilichen Alkoholkontrollen im Strassenverkehr der Vergangenheit an:
Nur noch in Ausnahmefällen, bei Verdacht auf Betäubungsmittel- oder Medikamentenkonsum sowie auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen wird eine Blutprobe angeordnet. Zusätzlich zu den weiterhin verwendeten Atemalkoholtestgeräten werden neu beweissichere Atemalkoholmessgeräte die Atemluftwerte messen. Einmal tief Luft holen und dann in ein Mundstück blasen: Das wird künftig ausreichen, um zuverlässig die Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit zu beweisen.
Mit der neuen Messmethode ändern sich die Messeinheit und die Zahlen. Künftig sprechen wir nicht mehr von Promille Blutalkohol, sondern von Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Damit ändern sich auch die Werte. Die bisherigen Promille-Messwerte, geteilt durch zwei, entsprechen der Alkohol-Konzentration der Atemluft: Was bisher 0,5 Promille Blutalkohol waren, sind ab jetzt 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft; 0,8 Promille entsprechen 0,4 Milligramm pro Liter. Inhaltlich entsprechen diese Zahlen den bisher vertrauten Grenzwerten: Die Regeln bleiben also unverändert, die Vorschriften gleich wie bis anhin. Für den weitaus grössten Teil der Fahrzeuglenkenden wird sich also nichts ändern.
Damit die Messresultate vor dem Richter als Beweis gültig sind, führt das Atemalkohol-Messgerät Gerät innert weniger Sekunden zwei unabhängige Messungen durch. Nur wenn beide den gleichen Befund ergeben, wird ein gültiges Resultat angezeigt. Fehlmessungen sind also ausgeschlossen. Damit die Geräte richtig messen, werden sie einzeln vom Eidgenössischen Institut für Metrologie METAS regelmässig geeicht.
Die beweissichere Atemprobe hat sich ausserhalb der Schweiz bereits bewährt und erfährt eine hohe Akzeptanz. Sie ist in vielen Ländern Europas seit Jahrzehnten etabliert.
- Rasch – das Resultat liegt sofort nach der Messung vor, kein Warten auf den beweissicheren Befund.
- Schmerzlos – im Normalfall ist keine Blutprobe nötig.
- Günstig – eine Blutprobe kostet den Fahrzeuglenkenden rund 400 Franken; die beweissichere Atem-Alkohol-Probe ist günstiger.
Die Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholkontrolle ist Bestandteil des Verkehrssicherheitspakets Via Sicura und wurde vom Bundesparlament 2012 beschlossen.
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