Bewerbungsverfahren für den Bau von Photovoltaikanlagen Dritter

3x1 banner fotovoltaik

Bewerbungsverfahren für PV-Anlagen auf Lärmschutzwänden und Rastplätzen

Am 1. Oktober 2022 ist der neue Artikel 45b des Energiegesetzes in Kraft getreten, welcher als Teil der «Dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» verabschiedet wurde. Dieser Artikel sieht vor, dass die Sonnenenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich zu nutzen ist und dass geeignete Flächen bis 2030 solaraktiv auszurüsten sind.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2022 den bisherigen Artikel 29 der Nationalstrassenverordnung (NSV) um einen neuen Absatz 2bis ergänzt und damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Dritte auf Flächen entlang von Nationalstrassen kostenlos Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie errichten können.

Auf dieser Grundlage führte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein Bewerbungsverfahren durch. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Photovoltaik-Potenzial entlang der Nationalstrassen bestmöglich genutzt wird. Das Bewerbungsverfahren ist eine Massnahme der Roadmap Elektromobilität 2025.

Photovoltaik-Anlagen-Nationalstrassen-Karte
Gegenstand des Verfahrens sind 350 Lärmschutzwände und 100 Rastplätze in der ganzen Schweiz, die nach geografischen Kriterien zu 15 Losen zusammengefasst wurden: 10 Lose für Lärmschutzwände (Lose A und B) sowie 5 Lose für Rastplätze (Lose C).

Detaillierte Angaben zu den Objekten der einzelnen Lose sind auf einer Webseite zur Visualisierung von Geodaten veröffentlicht, die unter folgendem Link abrufbar ist:

Photovoltaik Dritter.

Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens

  • Das Bewerbungsverfahren startete am 19. September 2022 und dauerte bis zum 24. Februar 2023.
  • Innerhalb dieser Frist gingen insgesamt 33 Bewerbungen beim ASTRA ein, davon 18 für Lärmschutzwände und 15 für Rastplätze.
  • Nach Prüfung der Bewerbungen hat das ASTRA die Lose gemäss der nachstehenden Tabelle folgenden Unternehmen und Konsortien zugeteilt:

Rahmenbedingungen

Im Anschluss an die Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung für ein Los wird eine Frist von drei Jahren für die Planung der Photovoltaikanlage und die Beantragung einer Baubewilligung gewährt. Für Planung, Finanzierung, Bau, Anschluss, Betrieb und Unterhalt der Photovoltaikanlagen sind die Dritten selbst verantwortlich.

Weiter müssen sie den erzeugten Strom eigenständig vermarkten, das heisst, sie können vor Ort Verbraucher finden oder den Strom ins Netz einspeisen.

Kontakt: photovoltaic@astra.admin.ch

Dokumente

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/energie-klima/photovoltaik-nationalstrassen/bewerbung.html