Am 1. Oktober 2022 ist der neue Artikel 45b des Energiegesetzes in Kraft getreten, welcher als Teil der «Dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» verabschiedet wurde. Dieser Artikel sieht vor, dass die Sonnenenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich zu nutzen ist und dass geeignete Flächen bis 2030 solaraktiv auszurüsten sind.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2022 den bisherigen Artikel 29 der Nationalstrassenverordnung (NSV) um einen neuen Absatz 2bis ergänzt und damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Dritte auf Flächen entlang von Nationalstrassen kostenlos Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie errichten können.
Auf dieser Grundlage führte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein Bewerbungsverfahren durch. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Photovoltaik-Potenzial entlang der Nationalstrassen bestmöglich genutzt wird. Das Bewerbungsverfahren ist eine Massnahme der Roadmap Elektromobilität 2025.